Seit Inkrafttreten der 16. BayIfSMV sind einige Corona-Regeln entfallen. Es bleiben einige allgemeine Verhaltensempfehlungen, zum Beispiel in Innenräumen eine FFP2- oder medizinische Maske zu tragen.
Informationen zur Coronavirus-Epidemie – Auswirkungen auf die EWF
Regeln und Hygienekonzept
Die bisherigen Regeln gelten nur, wenn nicht die aktuelle Infektionsschutzmaßnahmenverordnung weitergehende Regelungen vorschreibt.
EWF_Übergangsregelung vom 06.04.2022
Weiterführende externe Informationen zum Coronavirus
Bayerisches Ministerium für Gesundheit und Pflege:
Stadt Erlangen:
Bayerischer Landessportverband:
Kennzahlen Werte und Übersichten:
- COVID-19-Dashboard des RKI
- Coronavirus-Kennzahlen in Bayern beim LGL
- Auslastung der Intensivbetten auf Kreisebene im DIVI-Register
COVID-19 Krankenhaus-Ampel für Bayern
COVID-19 Krankenhaus-Ampel für Bayern
Hotspot! Die Ampel steht auf Rot, da im die 7-Tages-Inzidenz über 300 liegt und die Auslastung der Intensivbetten mehr als 80% beträgt.
Die 7-Tages-Hospitalisierungs-Inzidenz (pro 100.000 Einwohner) beträgt bayernweit 1.
Absage der Jugend- und Mitgliederversammlung
Aufgrund der Pandemielage ist damit zu rechnen, dass im März keine Mitgliederversammlung in Präsenzform möglich sein wird. Auf eine Mitgliederversammlung im Wege der elektronischen Kommunikation möchten wir vorerst bewusst verzichten – auch weil die Mitgliederversammlung 2020 erst im Oktober stattfand.
Daher haben wir im Vorstand beschlossen, die für Freitag, den 12. März 2021 geplante Mitgliederversammlung abzusagen. Das Gleiche gilt für die Jugendversammlung.
Wir streben einen Ausweichtermin im Juni oder Juli an und werden euch so frühzeitig wie möglich über den Termin informieren.
Ruhender Ruderbetrieb
Wegen der Verlängerung des Lockdowns bis mindestens 7. März ruht unser Ruderbetrieb weiterhin. Mit der aktuellen Frostperiode und dem erwarteten Eisgang auf dem Kanal wäre das Rudern ohnehin nicht möglich.
Schließung aller Sportstätten ab 1.12.2020
Ab morgen, dem 1. Dezember 2020 muss in Bayern der Betrieb aller Sportstätten eingestellt werden. Das gilt auch für unser Bootshaus und Bootshausgelände. Die bisherige Ausnahme für den Sport unter freiem Himmel ist in der Neunten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (9. BayIfSMV) entfallen:
Möglichkeiten zum Ergometerrudern
Das Verbot des Indoor-Sports wird bis mindestens 30. November bestehen bleiben. Die Sportausübung draußen ist alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand weiterhin erlaubt.
Im Rahmen dieser geltenden Regelungen möchten wir unseren Mitgliedern weiterhin das Ergometerrudern als Individualsport ermöglichen.
Indoorsport untersagt – kein Ergometerrudern!
Eingeschränkter Sportbetrieb ab 4.11.2020
Entsprechend der 8. BayIfSMV ist bis zum 30.11. die Ausübung von Sport ist nur im Rahmen von Individualsport allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes erlaubt. Entsprechend setzen wir den Winterplan 2020/2021 aus. Ab morgen, den 4. November gelten angepasste Übergangsregeln, die das individuelle Ergometerrudern und Rudern für unsere Mitglieder ermöglichen sollen.