Weiterführende externe Informationen zum Coronavirus

Bayerisches Ministerium für Gesundheit und Pflege:

Stadt Erlangen:

Bayerischer Landessportverband:

Kennzahlen Werte und Übersichten:

COVID-19 Krankenhaus-Ampel für Bayern

COVID-19 Krankenhaus-Ampel für Bayern

Grün
Die 7-Tages-Inzidenz im beträgt 1. Ab einem Inzidenzwert von gilt in geschlossenen Räumen der 3G-Grundsatz: Genesen, Geimpft oder Getestet (weitere Informationen). Die Krankenhausampel steht auf Gelb! Es gilt die 3Gplus-Regel in geschlossenen Räumen (Genesen, Geimpft oder PCR-getestet), sowie eine FFP2-Maskenpflicht (weitere Informationen). Die Krankenhausampel steht auf Rot! In der Gastronomie und für körpernahe Dienstleistungen gilt die 3Gplus-Regel: Genesen, Geimpft oder PCR-getestet. Für alle Veranstaltungen sowie Kultur & Sport gilt die 2G-Regel: Genesen oder Geimpft (weitere Informationen).
Hotspot! Die Ampel steht auf Rot, da im die 7-Tages-Inzidenz über 300 liegt und die Auslastung der Intensivbetten mehr als 80% beträgt.

Die 7-Tages-Hospitalisierungs-Inzidenz (pro 100.000 Einwohner) beträgt bayernweit 1.
Ampel-Indikatoren:
Hospitalisierte Fälle der letzten 7 Tage1:
Grenzwert: 1200
Gelb
RKI Wert
Fälle in intensivmedizinischer Behandlung2:
Grenzwerte: 450
600
Gelb
Rot
DIVI Wert
1)Robert-Koch-Institut (RKI), CC-BY-4.0 (Stand: ) 2)DIVI-Intensivregister (www.intensivregister.de) (Stand: )

Absage der Jugend- und Mitgliederversammlung

Aufgrund der Pandemielage ist damit zu rechnen, dass im März keine Mitgliederversammlung in Präsenzform möglich sein wird. Auf eine Mitgliederversammlung im Wege der elektronischen Kommunikation möchten wir vorerst bewusst verzichten – auch weil die Mitgliederversammlung 2020 erst im Oktober stattfand.

Daher haben wir im Vorstand beschlossen, die für Freitag, den 12. März 2021 geplante Mitgliederversammlung abzusagen. Das Gleiche gilt für die Jugendversammlung.

Wir streben einen Ausweichtermin im Juni oder Juli an und werden euch so frühzeitig wie möglich über den Termin informieren.

Eingeschränkter Sportbetrieb ab 4.11.2020

Entsprechend der 8. BayIfSMV ist bis zum 30.11. die Ausübung von Sport ist nur im Rahmen von Individualsport allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes erlaubt. Entsprechend setzen wir den Winterplan 2020/2021 aus. Ab morgen, den 4. November gelten angepasste Übergangsregeln, die das individuelle Ergometerrudern und Rudern für unsere Mitglieder ermöglichen sollen.

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