Rudern im Mannschaftsboot wieder erlaubt

Diese Woche informierte uns der Bayerische Ruderverband (BRV), dass das Innenministerium jetzt auch das Rudern im Mannschaftsboot „toleriert“. Weitere Änderungen ergeben sich daraus, dass Innenräume unter Auflagen wieder benutzt werden dürfen und dass die Verpflichtung zur Nutzung einer Mund-Nase-Maske konkretisiert wurde.

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Rudern in festen 2er-Teams möglich

Das Bayerische Innenministeriums hat am 08. Juni 2020 mitgeteilt:

Die Ausübung des Rudersports in Mannschaftsbooten ist aufgrund des bautechnisch festgelegten Abstandes von 1,3 bis 1,4 Metern zwischen den Sportlerinnen und Sportlern leider nicht möglich. Das Rudern in Zweier-Booten mit festem Ruderpartner (Zweier ohne Steuermann) kann, da das Infektionsrisiko – auch aufgrund der Ausübung des Sports an der frischen Luft – überschaubar ist, aber ermöglicht werden.“

Damit ist ab sofort das Rudern im Zweier (ohne Steuermann) möglich.
 
Wichtig: Die Partnerwahl ist fest und muss bis auf Weiteres beibehalten werden!
 
Größere Mannschaftsboote dürfen nicht gerudert werden. Ausnahme: Angehörige desselben Haushaltes.
 
Bitte sprecht euch zu den jeweiligen Ruderterminen so ab, dass ihr in den folgenden Wochen feste Zweier-Teams beibehalten könnt. Ein Partnerwechsel ist nicht erlaubt.
Bitte geht mit dieser Lockerung verantwortungsvoll um und achtet besonders auf die Hygieneregeln.
Alle weiteren Regelungen bleiben unverändert bestehen.

Angepasste Übergangsregeln ab 8. Juni 2020

Für den Rudersport ergeben die Lockerungen ab 8. Mai nur geringfügige Änderungen.

Das Rudern im Mannschaftsboot für Angehörige unterschiedlicher Hausstände bleibt vorerst untersagt, da die Ruderplätze mit ca. 1,4 m Abstand zu nah beieinander sind. Der Bayerische Ruderverband (BRV) steht dazu weiterhin in sehr engen Kontakt mit dem Ministerium und dem BLSV.

Entsprechend der 5. BayIfSMV und den Empfehlungen des BRV ist das Rudern ab sofort unter den folgenden Eckpunkten möglich:

  • im Einer
  • nur für Angehöriges eines gemeinsamen Hausstandes: im Mannschaftsboot (z.B. Zweier/Vierer mit/ohne Steuermann)
  • max. Gruppengröße: 20 Personen inkl. Betreuer, 1,5 m Abstand untereinander
  • Montags, 18:30 Uhr – Rudern für Erwachsene
  • Donnerstags, 17:30 Uhr – Rudern für Kinder/Jugendliche [1]
  • Donnerstags, 18:30 Uhr – Rudern für Erwachsene
  • Sonntags, 10:00 Uhr – Rudern am Sonntag
Mit der Erhöhung der Gruppengröße ist keine Voranmeldung zum Rudern mehr notwendig. Alle Anwesenden müssen selbstständig darauf achten, den Sicherheitsabstand untereinander einzuhalten. Größere Gruppenbildungen sind zu vermeiden (ggf. in verschiedene Bereiche des Geländes verteilen).
Alle weiteren Regeln auf dem Gelände und im Bootshaus bleiben bestehen, also insbesondere:
  • Betreten des Bootshauses nur zum Entnehmen und Zurückstellen der Sportgeräte
  • Die Umkleiden und Duschen dürfen nicht benutzt werden
  • Gründliches Händewaschen vor und nach dem Sport
  • neu: Das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in geschlossenen Räumen ist Vorschrift

Bitte nehmt die angepassten Übergangsregeln im Anhang zu Kenntnis!

Bitte haltet euch an die Regeln und offiziellen Anordnungen. Verstöße können den Sportbetrieb gefährden. Wir als Vorstand müssen sehr enge Vorgaben erfüllen und durchsetzen, die u.a. im „Rahmenhygienekonzept Sport“ der Ministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege vorgeschrieben sind. Vielen Dank für euer Mitwirken.

Übergangsplan ab 11. Mai 2020

gültig 11.05.2020 bis 11.07. 2020
Stand 11.07.2020


Die Übergangsregeln zum Sportbetrieb sind unbedingt zu beachten und einzuhalten!

Betreute Rudertermine

Rudern für Erwachsene
Montags, 18:30 Uhr
Anka, Klaus
Rudern für Kinder/Jugendliche
Donnerstags, 17:30 Uhr
Arne, Andrea
Rudern für Erwachsene
Donnerstags, 18:30 Uhr
Klaus
Rudern am Sonntag
Sonntags, 10:00 Uhr
Klaus

(Entfällt ab 8. Juni 2020:) Für die Teilnahme ist eine Anmeldung erforderlich. Den Link zur Anmeldung erhalten die Mitglieder per E-Mail.
Es dürfen jeweils maximal 5 Personen inkl. Betreuer teilnehmen. D.h. es können sich in die Liste jeweils 4 Personen eintragen, die Terminbetreuer werden vom Vorstand organisiert.

Absage der Ruderkurse

Leider müssen die folgenden Ruderkurse entfallen:

  • Kurs 1-2020 Anfänger Erwachsene ab 30. März
  • Kurs 2-2020 Anfänger Erwachsene (kompakt) ab 8. Mai
  • Kurs 3-2020 Kinder/Jugendliche ab 7. Mai

Wenn möglich, möchten wir den entfallenen Ruderkurs zu einem anderen Termin in diesem Jahr nachholen. Interessenten können sich in unsere Warteliste eintragen. Die Teilnehmer der abgesagten Ruderkurse stehen ganz oben auf der Warteliste

Coronavirus – Update: Verlängerung der Maßnahmen bis 10. Mai

Die derzeit geltenden Maßnahmen werden um eine Woche verlängert. Obwohl weitere Lockerungen ab dem 4. Mai angekündigt wurden, ergeben sich für den Vereinssport vorerst keine Änderungen.

Siehe: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-239/

Aus diesem Grund bleiben Bootshaus und Anlagen der EWF bis zum 10. Mai 2020 für den allgemeinen Betrieb geschlossen. Sportbetrieb und alle Veranstaltungen der EWF sind bis dahin ausgesetzt.

In der Pressekonferenz der Bundeskanzlerin und Ministerpräsidenten am Donnerstag wurde angekündigt, sich in der kommenden Woche mit den Konzepten der Sportverbände zu befassen. Mit einer schrittweisen Wiederaufnahme des Ruderbetriebs ist demnach frühestens am 11. Mai zu rechnen. Wir vom Vorstand werden die Vorgaben und Empfehlungen verfolgen und in ein Konzept für unseren Verein umsetzen.

Wir möchten mit euch weiter in Kontakt bleiben und eure Fragen beantworten. Dazu treffen wir uns weiterhin online zum

Virtuellen Stammtisch der EWF
Montags ab 18:30

Der Link zur Videokonferenz wird den Mitgliedern per E-Mail mitgeteilt.

Coronavirus – Update: Verlängerung der Betriebsuntersagung bis 3. Mai

Liebe Mitglieder,

die Bayerische Staatsregierung hat bekanntgegeben, dass die geltenden Maßnahmen in Bayern bis 3. Mai verlängert werden. Entsprechend der Notbekanntmachung (2. BayIfSMV) ist es weiterhin untersagt, Freizeiteinrichtungen, die nicht zur Verrichtung des täglichen Lebens dienen, zu betreiben. Siehe https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-205/

Es wurde in den letzten Wochen klargestellt, dass dieses Verbot auch für alle Sportstätten, Vereinsräume und -anlagen und Bootshäuser gilt.

Aus diesem Grund bleiben Bootshaus und Anlagen der EWF bis zum 3. Mai 2020 für den allgemeinen Betrieb geschlossen. Sportbetrieb und alle Veranstaltungen der EWF sind bis dahin ausgesetzt.

Weiterhin möchten wir euch über die Absage der folgenden Wanderfahrten informieren:

  • 25. – 26. April: CO2-freie Wanderfahrt nach Nürnberg
  • 21. – 24. Mai: Wanderfahrt Bleilochtalsperre

Für den Vorstand:
Volker Wunderlich (Vorsitzender)
Arne Borsum (stv. Vorsitzender Sport)