Schließung aller Sportstätten ab 1.12.2020

Ab morgen, dem 1. Dezember 2020 muss in Bayern der Betrieb aller Sportstätten eingestellt werden. Das gilt auch für unser Bootshaus und Bootshausgelände. Die bisherige Ausnahme für den Sport unter freiem Himmel ist in der Neunten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (9. BayIfSMV) entfallen:

§ 10 Sport
[…]
(3) Der Betrieb und die Nutzung von Sporthallen, Sportplätzen, Fitnessstudios, Tanzschulen und anderen Sportstätten ist untersagt. […]

Dementsprechend gilt: Ab morgen, dem 1. Dezember ist der Sportbetrieb im und am Bootshaus ausnahmslos ausgesetzt!

Das Ergometerrudern auf dem Bootshausgelände sowie das Rudern auf dem Kanal von unserem Vereinsgelände aus ist ab 1. Dezember untersagt!

Dass der Teil-Lockdown bis 20. Dezember verlängert wird, war schon seit letzter Woche der Presse zu entnehmen. Erst heute wurde die 9. BayIfSMV veröffentlicht und entgegen der Ankündigungen wurde die Ausnahme für den Outdoorsport gestrichen.