Rudern im Mannschaftsboot wieder erlaubt

Diese Woche informierte uns der Bayerische Ruderverband (BRV), dass das Innenministerium jetzt auch das Rudern im Mannschaftsboot „toleriert“. Weitere Änderungen ergeben sich daraus, dass Innenräume unter Auflagen wieder benutzt werden dürfen und dass die Verpflichtung zur Nutzung einer Mund-Nase-Maske konkretisiert wurde.

Aktualisierte Übergangsregelung vom 28.06.2020 (PDF)

Die Neuerungen im Überblick:

Es ist es ab sofort wieder möglich, in allen Bootsklassen zu rudern.

Diese Erlaubnis kann jederzeit widerrufen werden!

Die Pflicht zur „festen Partnerwahl“ im Zweier entfällt.

Innen (auch in der Bootshalle!) und beim heraus-/reintragen der Boote ist das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung Pflicht (s.u.). Empfehlung: Da der Abstand der Ruderplätze ca. 1,4 m beträgt, sollte bei Mannschaftsbooten die Maske aufgesetzt bleiben, bis alle im Boot sitzen. Während der Ruderns kann und sollte die Maske natürlich abgenommen werden.

Auf Steuerleute sollte nach Möglichkeit verzichtet werden. Wenn mit Steuermann/-frau im Heck gefahren werden muss, sollte diese(r) einen Mundschutz tragen.

Vereinsräume dürfen wieder eingeschränkt benutzt werden.

Bootshalle (max. 10 Personen), Flure, Umkleiden (je max. 3 Personen) und WC dürfen betreten werden. Die Duschen bleiben gesperrt.

Ergometer dürfen in der Bootshalle benutzt werden.

In Anbetracht der neuesten Lockerungen werden die Hygienemaßnahmen um so wichtiger:

Es gilt weiterhin das Mindestabstandsgebot und weitere Hygienemaßnahmen. Bitte entnehmt diese den angehängten Übergangsregeln!

Die Anforderungen an Sportvereine wurden hier zuletzt weiter konkretisiert.

Der Vorstand ist verpflichtet, euch vor dem Betreten der Vereinsgeländes darauf hinzuweisen,

  • dass bei Vorliegen von Symptomen einer akuten Atemwegserkrankung jeglicher Schwere oder von Fieber das Betreten der Sportanlage untersagt ist,
  • über das Abstandsgebot und über die Reinigung der Hände mit Seife und fließendem Wasser,
  • dass Nutzer außerhalb des Trainings in geschlossenen Räumlichkeiten, insbesondere beim Durchqueren von Eingangsbereichen, bei der Entnahme und dem Zurückstellen von Sportgeräten sowie in Sanitärbereichen (WC-Anlagen) eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen haben.