Eingeschränkte Wiederaufnahme des Sportbetriebs ab 11. Mai

Ab 11. Mai nehmen wir wieder einen eingeschränkten Sportbetrieb auf. Erlaubt ist das Rudern im Einer in Trainingsgruppen mit maximal 5 Personen. Für das Rudern sowie den Aufenthalt am und im Bootshaus gelten strenge Vorgaben, die von allen eingehalten werden müssen.

Die Bayerische Staatsregierung hat es den Sportvereinen erlaubt, ab dem 11. Mai wieder Individualtraining im Freien durchzuführen.

Siehe: Vierte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (4. BayIfSMV) vom 5. Mai 2020

Für die Umsetzung im Verein wurden von den Sportverbänden BLSV und BRV entsprechende Empfehlungen herausgegeben, nach denen wir uns richten.

Konkret heiß das für uns, dass das Rudern ab Montag, dem 11. Mai 2020 unter den folgenden Eckpunkten möglich ist:

  • im Einer
  • im Zweier, wenn wenn im selben Haushalt lebend
  • Gruppenbildung mit maximal 5 Personen inkl. Betreuung, 1,5 m Abstand untereinander

Darüberhinaus gelten strenge Schutzmaßnahmen am und im Bootshaus, die wir befolgen und umsetzen müssen. Daher haben wir im Vorstand verbindliche Übergangsregeln zur Wiederaufnahme des Sportbetriebes erarbeitet:

Übergangsregeln ab 11. Mai 2020 (PDF Download)

Es ist wichtig, dass sich alle an diese Regeln halten. Bitte meldet euch bei Fragen oder falls ihr Unterstützung benötigt!

Es finden ab Montag 11. Mai 2020 bis auf weiteres betreute Rudertermine statt (siehe Übergangsplan). Für diese Termine ist eine Voranmeldung erforderlich. Der Link zur Anmeldung wird den Mitgliedern per E-Mail mitgeteilt. Es dürfen jeweils maximal 5 Personen inkl. Betreuer teilnehmen

Bildquellen

  • Einertraining: Bildrechte beim Autor