Weitere Lockerungen

Am Montag ist die Dreizehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (13. BayIfSMV) in Kraft getreten. Diese erlaubt uns weitere Lockerungen. Unter anderem entfallen bei einer 7-Tages-Inzidenz unter 50 pro 100.000 Einwohner die Gruppenbegrenzungen.

Es ist also bis auf Weiteres keine Anmeldung mehr zum Rudern erforderlich. Auch die Innenräume im Bootshaus können unter Einschränkungen wieder genutzt werden. Bitte beachtet weiterhin die Hygieneregeln.

Bitte entnehmt alles Weitere den neuen Übergangsregeln!

Sonderfall Jugendrudern nur am Samstag: Zur Terminabsprache meldet euch bitte weiterhin an. Der Link ist derselbe wie bisher.

Infos auch auf der Website: