Wanderruderpreis 2018: EWF in Bayern vorne dabei

Beim Wanderruderpreis 2018 des Deutschen Ruderverbandes belegte die Erlanger Wanderrudergesellschaft Franken e.V. den 50. Platz in der Kategorie „Vereine mit 31 – 80 aktiven Ruderern“. Damit ist die EWF führend unter den bayerischen Rudervereinen dieser Kategorie.

In die Wertung gingen 4.738 Kilometer ein, die letztes Jahr 67 Mitglieder auf Wanderfahrten gerudert hatten. Wie berichtet, erhielten auf der Mitgliederversammlung vier Mitglieder das Fahrtenabzeichen des Deutschen Ruderverbandes. Damit erreichte die EWF eine Punktzahl von 4.222 und ist damit der beste bayerische Ruderverein unter den Vereinen mit 31 bis 80 aktiven Ruderern.

Die Ergebnisse des Wanderruderpreises 2018 sind auf der Website des Deutschen Ruderverbandes aufgelistet.

Anders als im Rennrudern zählt beim Wanderrudern die Anzahl der geruderten Kilometer im Jahr. Der Wanderruderpreis wird vom Deutschen Ruderverband als Wettbewerb ausgeschrieben und zeichnet die Leistungen der Mitgliedsvereine im Wanderrudern aus.

Im Fahrtenwettbewerb werden einzelne Ruderinnen und Ruderer mit dem Fahrtenabzeichen des DRV ausgezeichnet.

Geänderte Bedingungen zum Fahrtenabzeichen

Die Bedingungen für den Erwerb des Fahrtenabzeichens für Ruderinnen und Ruderer ab 2019 sind geändert worden. Die geforderte Kilometerleistung bei den Frauen wurde der der Männer angeglichen. Außerdem wurde eine neue Altersklasse ab 76 Jahren eingerichtet. Damit ergeben sich ab 2019 die folgenden Anforderungen beim Fahrtenabzeichen für Erwachsene:

Alter Jahrgang Gesamt- Ruderleistung davon Wanderfahrtskilometer
19-30 1989-2000 1.000 200
31-60 1959-1988 800 160
61-75 1958-1944 600 120
ab 76 1943 und älter 500 100
Behinderte ohne Altersbegrenzung, die eine Versehrtheit von 50 % und mehr nachweisen 500 100

Als Wanderfahrten gelten eintägige Fahrten mit mindestens 30 km bzw. Fahrten mit mindestens zwei aufeinander folgenden Rudertagen (ohne zwischenzeitliche Rückkehr des Bootes zum Bootshaus) und einer Gesamtstrecke von mindestens 40 km. Die vollständigen geänderten Bedinungen zum Fahrtenabzeichen für Erwachsene sind der amtlichen Bekanntmachung des DRV zu entnehmen.

Für Kinder und Jugendliche gelten die Bedingungen zum Jugendfahrtenabzeichen 2019:

  • Jahrgang 2009–2011: 200 km
  • Jahrgang 2007–2008: 300 km
  • Jahrgang 2005–2006: 400 km
  • Jahrgang 2003–2004: 700 km
  • Jahrgang 2001–2002: 800 km
  • Handycapruderer 2001 bis 2011 mit einer Versehrtheit von 50 % und mehr:  100 km.

In diesen Kilometerleistungen müssen mindestens enthalten sein: eine dreitägige Wanderfahrt oder zwei Wochenendfahrten (Fahrten, bei denen zwei Tage ohne zwischenzeitliche Rückkehr zum Bootshaus gerudert wurde) oder 2 x 30 km Tagesfahrt oder eine Wochenendfahrt + 1x 30km Tagesfahrt.

Die vollständigen Bedingungen zum Wanderruderpreis und den Fahrtenwettbewerben finden sich in den folgenden Bekanntmachungen des DRV: