Allgemeiner Rudertreff. Der Ruderbetrieb in der Wintersaison findet statt, solange es die Witterung zulässt – spätestens bei Eis auf dem Kanal müssen wir ihn einstellen.
Kurzfristige Absagen werden über die Signal-Gruppe „Ruderdates“ bekanntgegeben.
Unsere Ruderordnung empfiehlt von November bis März das Tragen einer Rettungsweste – für Minderjährige obligatorisch!
Bildquellen
- EWF Winterrudern: A. Meglitsch