Corona-Update: „Lockdown Light“ ab 2.11.2020

Angesichts der Infektionslage hat das Bayerische Kabinett in der 8. BayIfSMV weitgehende Einschränkungen beschlossen, die auch den Vereinssport betreffen.

Entsprechend der Verordnung bleibt die Ausübung von Individualsport alleine, zu zweit oder innerhalb desselben Hausstandes aber erlaubt.

Um festzulegen und zu planen, wie wir die Maßnahmen in unserem Verein umsetzen können, benötigen wir etwas Zeit und Vorbereitung. Im Laufe der kommenden Tage (vorraussichtlich schon Montag oder Dienstag) werden wir euch mitteilen, in welchem Rahmen der Individualsport im Verein möglich ist.

Bis dahin gilt ab 2. November vorübergehend: Das Bootshausgelände und das Bootshaus sind für die Sportausübung geschlossen.