Für den Rudersport ergeben die Lockerungen ab 8. Mai nur geringfügige Änderungen.
Das Rudern im Mannschaftsboot für Angehörige unterschiedlicher Hausstände bleibt vorerst untersagt, da die Ruderplätze mit ca. 1,4 m Abstand zu nah beieinander sind. Der Bayerische Ruderverband (BRV) steht dazu weiterhin in sehr engen Kontakt mit dem Ministerium und dem BLSV.
Entsprechend der 5. BayIfSMV und den Empfehlungen des BRV ist das Rudern ab sofort unter den folgenden Eckpunkten möglich:
- im Einer
- nur für Angehöriges eines gemeinsamen Hausstandes: im Mannschaftsboot (z.B. Zweier/Vierer mit/ohne Steuermann)
- max. Gruppengröße: 20 Personen inkl. Betreuer, 1,5 m Abstand untereinander
- Montags, 18:30 Uhr – Rudern für Erwachsene
- Donnerstags, 17:30 Uhr – Rudern für Kinder/Jugendliche [1]
- Donnerstags, 18:30 Uhr – Rudern für Erwachsene
- Sonntags, 10:00 Uhr – Rudern am Sonntag
- Betreten des Bootshauses nur zum Entnehmen und Zurückstellen der Sportgeräte
- Die Umkleiden und Duschen dürfen nicht benutzt werden
- Gründliches Händewaschen vor und nach dem Sport
- neu: Das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in geschlossenen Räumen ist Vorschrift
Bitte nehmt die angepassten Übergangsregeln im Anhang zu Kenntnis!
Bitte haltet euch an die Regeln und offiziellen Anordnungen. Verstöße können den Sportbetrieb gefährden. Wir als Vorstand müssen sehr enge Vorgaben erfüllen und durchsetzen, die u.a. im „Rahmenhygienekonzept Sport“ der Ministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege vorgeschrieben sind. Vielen Dank für euer Mitwirken.